„Braucht Bocholt eine zweite Apotheke?“ – ein Beitrag zur Medizinalgeschichte Bocholts

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von Achim Wiedemann

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„Das Publikum in einer Wagschaale muß allezeit den Apoteker in der andern in die Höhe ziehen.“

(Art. 181 der münsterischen Medizinalordnung vom 14. Mai 1777, hier zitiert nach: Hoffmann, Unterricht von dem Collegium der
Aerzte in Münster usw. nebst den münsterischen Medizinalgesetzen, Münster 1777)

 

Artikel aus „Unser Bocholt“, Heft 2/2016

Vielen Dank an Heike Schoo aus dem Stadtarchiv für die Vorbereitung und Achim Wiedemann für die Offenheit, uns die Artikel zur Verfügung zu stellen!