Finanzielle Unterstützung auch für Sportvereine
Am 27.03.2020 verkündet der Landessportbund ein positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden NRW-Sport: Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Betroffene können die Soforthilfe hier beantragen: WWW.WIRTSCHAFT.NRW/CORONA
Für die zahlreichen aktuellen Fragen der NRW-Sportvereine, -bünde und -verbände hat der Landessportbund NRW die zentrale Mailadresse VIBSS@lsb.nrw eingerichtet.
Die dort eingehenden Fragen sind mitsamt Antworten in einem FAQ-Katalog auf der LSB-Website zu finden.
Zudem können sich Vereine an den Hilfsfonds für Härtefälle wenden. Kurzfristige erkennbare existenzielle Notlagen von Vereinen können an Vereinsnotfall@lsb.nrw unter Angabe der Vereinsnummer gemeldet werden.