stk 19.03.2020_Anlage Maßnahmenpaket

stk 19.03.2020_Anlage Formular

stk 19.03.2020

Uns ist bewusst, dass manches erst noch beschlossen werden muss und daher die angekündigten Maßnahmen für Sie noch nicht sofort greifbar sind.

Andererseits gehen Sie vielleicht die kommende Zeit etwas „beruhigter“ an in dem Wissen, dass Bund und Land mit diesem Maßnahmenpaket schnell helfen wollen.

Um Ihrerseits gut informiert zu bleiben, hängen wir unter diese Mail noch einmal unsere aktualisierte Info- und Linksammlung, die wir Ihnen ja schon zweimal in aktualisierter Form haben zukommen lassen.

In der Anlage finden sie zudem:

  • Pressemeldung der Landesregierung.
  • Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
  • Übersicht über die Hilfen von Bund und Land.

Den folgenden Text übernehmen wir der Einfachheit halber aus einer Info der IHK Nord Westfalen:

„Liquiditätshilfen von KFW und NRW.BANK in Form von zinsgünstigen und Laufzeit vorteilhaften Darlehen mit max. 80%iger Risikoübernahme von Bund und Land gibt es aktuell schon.

Die Bundesregierung plant darüber hinaus ein Rettungspaket für Solo-Selbständige und andere Kleinstunternehmer*innen, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Im Gespräch sind zurzeit 40 Milliarden Euro, zehn Milliarden als direkte Zuschüsse, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Das Rettungspaket richtet sich insbesondere an die Unternehmen, die von den bisher beschlossenen Maßnahmen nicht profitieren. Wir rechnen bereits in der nächsten Woche mit der Verabschiedung. …..

Zudem hat die NRW-Landesregierung … entschieden, dass auch sie einen NRW-Rettungsschirm spannen wird, mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro. Die Landesregierung möchte so dafür sorgen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert. Erste Details sind bereits bekannt:

Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:

  • Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
  • Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.“

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Linksammlung

Aktuelle Informationen des Kreises Borken

Stadt Bocholt

https://www.bocholt.de/coronavirus/

Kreis Borken

https://kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG)

https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/

Vorbereitungsmaßnahmen und wichtige Checklisten für Ihr Unternehmen

IHK Nord Westfalen

https://www.ihk-nordwestfalen.de/ihk-service/corona/coronavirus-4717638

Kreishandwerkerschaft Borken

https://www.kh-borken.de/

Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit)

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

https://www.youtube.com/watch?v=qcYyWXkL6PY

Quarantäne (LWL)

Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist.

Das Service-Center des LWL berät Sie unter: 0251/591-8218

591-8411

591-8136

Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Die KfW stellt für die Wirtschaft die erste Phase des Hilfspakets ab sofort zur Verfügung:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

NRW.BANK

Der NRW.BANK.Universalkredit

ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.

Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

Bürgschaftsbank NRW

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

https://www.bb-nrw.de/de/index.html

Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Finanzielle Unterstützung in der Krise durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)

· Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.

· Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.

· Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-04-Finanzhilfe-Corona.html

Aktuelle Informationen des Robert Koch Instituts (RKI)

Übersicht der Fallzahlen und Infektionsschutzmaßnahmen

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Dank an die WiFö Bocholt für diese ausführliche Zusammenstellung!