Eltern mit Verdienstausfall können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen.

Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-KiZ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz gestartet. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, dass bis zum 29. März in Kraft treten soll. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung und der Berechnungszeitraum wird auf einen Monat reduziert

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht.

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Weitere Informationen zum KiZ

Der KiZ ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zur Leistung schnell und unbürokratisch geworden. Zudem müssen sie den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Bei der Beantragung hilft Ihnen gerne telefonisch und Kollegin Gudrun Koppers, Mitarbeiterin der jusina e.V. Sie erreichen sie telefonisch unter der 01523 21765-56 oder per e-Mail: gkoppers@jusina.de

Gerne hilft Frau Koppers weiter!!!