Gestern am 15.04.2020 entschieden Bund und Länder erneut wie unser Land weiter auf die Corona-Krise reagieren wird. Viele BürgerInnen wünschten sich mehr Klarheit und hofften natürlich auch darauf, bald wieder ihre Liebsten besuchen zu dürfen. Doch das Kontaktverbot gilt vorerst weiterhin bis zum 03.05.2020. Was auf die SchülerInnen zukommt und welche Geschäfte wieder öffenen dürfen gibt es zum Nachlesen im aktuellen BBV Artikel Was Sie jetzt wissen müssen. Außerdem wurde diskutiert, ob auch hier in Deutschland das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit Pflicht wird – eine Anordnung gibt es zwar nicht, aber eine deutliche Empfehlung beim Einkaufen einen Mundschutz zu tragen. Was es dabei zu beachten gibt und was genau das Tragen einer solchen Maske nützt, findet ihr in der Grafik How to Mundschutz aus der ZEIT ONLINE.